Besondere Bedingungen

 

Naturschutzfibel Thülsfelder Talsperre

 

Der ab 2020 gültige neue Pachtvertrag sieht für

die Thülsfelder Talsperre folgende Regelungen vor:

1. Das Uferbetretungsrecht gilt nicht:

- für das Westufer der Talsperre;

- für das durch Steinschüttung gesicherte Ufer ca. 500 m südwestlich des Auslauf-

  bauwerkes bis zur Aussichtsplattform beim Hotel „Seeblick“ einschließlich;

- für die vorgelagerte westliche Landzunge (südwestlich vom Auslaufbauwerk).

 

2. Es dürfen nur ausgewiesene Wege zum Ufer betreten werden sowie die als

    Fischereibereich markierten Uferstrecken zwischen den Pfeilen.

 

3. Unter Hinweis auf die Ziffer 6 des Fischereierlaubnisscheines wird nochmals

    festgestellt:

    - Da alle Fischereibereiche innerhalb des Naturschutzgebietes liegen, gelten die

      Bestimmungen der Naturschutzverordnung in der derzeit gültigen Fassung un-

      eingeschränkt!

    - Das Zelten (auch Aufbau eines Zeltes als Witterungsschutz)  ist somit nicht   

      erlaubt! Ebenso ist offenes Feuer verboten!

    - Anglerschirme mit Seitenwänden oder Überwürfen als Witterungsschutz

      ohne Boden sind zulässig.

 Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können den Einzug der Fischereierlaubnis zur Folge haben!

 

 

Kontakt

Geschäftsstelle:

Angelfischerverband im LFV Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Str. 4
26121 Oldenburg

Telefon 0441/ 801 335
Fax 0441/ 81791
Email: info(at)lfv-weser-ems.de

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