Naturschutzfibel Thülsfelder Talsperre
Der ab 2020 gültige neue Pachtvertrag sieht für
die Thülsfelder Talsperre folgende Regelungen vor:
1. Das Uferbetretungsrecht gilt nicht:
- für das Westufer der Talsperre;
- für das durch Steinschüttung gesicherte Ufer ca. 500 m südwestlich des Auslauf-
bauwerkes bis zur Aussichtsplattform beim Hotel „Seeblick“ einschließlich;
- für die vorgelagerte westliche Landzunge (südwestlich vom Auslaufbauwerk).
2. Es dürfen nur ausgewiesene Wege zum Ufer betreten werden sowie die als
Fischereibereich markierten Uferstrecken zwischen den Pfeilen.
3. Unter Hinweis auf die Ziffer 6 des Fischereierlaubnisscheines wird nochmals
festgestellt:
- Da alle Fischereibereiche innerhalb des Naturschutzgebietes liegen, gelten die
Bestimmungen der Naturschutzverordnung in der derzeit gültigen Fassung un-
eingeschränkt!
- Das Zelten (auch Aufbau eines Zeltes als Witterungsschutz) ist somit nicht
erlaubt! Ebenso ist offenes Feuer verboten!
- Anglerschirme mit Seitenwänden oder Überwürfen als Witterungsschutz
ohne Boden sind zulässig.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können den Einzug der Fischereierlaubnis zur Folge haben!